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Corona Überbrückungshilfe auch für Landwirte

Seit Januar 2021 gilt die Corona-Überbrückungshilfe III. Der Zugang zu dem Hilfspaket wurde von der Bundesregierung unter anderem für Landwirte deutlich erleichtert. Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Vor allem Tierproduzenten könnten davon profitieren.

Das sind die wichtigsten Punkte der Überbrückungshilfe III im Überblick:

  • Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch. Sie können eine gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten.
  • Es wird nicht mehr differenziert zwischen unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit.
  • Die Förderhöchstgrenze wurde auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat angehoben.
  • Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021.
  • Der Antrag kann ab sofort gestellt werden; letzte Antragsfrist ist Juni/Juli 2021

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die konkrete Höhe der Zuschüsse orientiert sich wie bisher am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019.

  • Bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent werden bis zu 40 Prozent,
  • bei einem Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent bis zu 60 Prozent und
  • bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent werden bis zu 90 Prozent

der förderfähigen Fixkosten gezahlt.

Unter „Umsatz“ versteht man den Wert, der in der Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen wurde. Die Monate Februar bis Juni sind zu schätzen oder später zu beantragen.

Welche Fixkosten sind erstattungsfähig?

Zu den erstattungsfähigen Fixkosten zählen Pachten, Tierfutter und Tierarztkosten, Grundsteuern, Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben sowie Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen, Zinsaufwendungen, Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis zu einer Höhe von 50 Prozent, der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung etc.

Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert.

Auch Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden.

Erste Abschläge auf Überbrückungshilfe noch im Februar

Die Antragsplattform ist ab sofort freigeschaltet, sodass Landwirte nunmehr ihre Anträge online stellen können. Das muss allerdings über einen Steuerberater erfolgen. Die Beratungskosten dafür werden ebenfalls bezuschusst.

Erste Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Hilfe sollen bei Erfüllen der Voraussetzungen sofort nach genehmigten Antrag erfolgen.

Überbrückungshilfe Schnelltest in Excel; Hinweise

Damit jeder Landwirtschaftsbetrieb selbst überprüfen kann, ob die Hilfe beansprucht werden kann, haben wir eine Exceltabelle erstellt.
Wir sehen vor allem Schweine- und Geflügelproduzenten als antragsberechtigt. Inwieweit auch Rinderhalter/Milchproduzenten in den Genuss der Hilfe kommen, ist konkret zu ermitteln. Für reine Pflanzenbaubetriebe sind die Zugangsvoraussetzungen kaum zu schaffen, doch wir möchten keinen Betrieb vom „Schnelltest“ abhalten. Wovon wir jedoch abraten ist das Verschieben von z.B. Ackerbauumsätzen gegen Bestand in andere Monate, weil trotz der erleichterten Zugangsbedingungen für Landwirte zur Hilfe ein Bezug zur Pandemie bestehen bleiben muss. Natürlich können auch gewerbliche Bereich, mit Dienstleistungen oder Handel in die Schnelltestberechnungen einbezogen werden.

Excelschnelltest:  Antragsberechtigung Überbrückungshilfe III

Thomas Rath – Steuerberater
Rath & Köhler Steuerberatungsgesellschaft GmbH – 19.02.2021

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