Inkrafttreten der DSGVO
In Zusammenhang mit der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) entstehen verständlicher Weise viele Fragen. Deshalb möchten wir Ihnen den Zusammenhang zwischen der DSGVO und unserer Steuerberatungstätigkeit erläutern.
Rechtsgrundlage aus dem Mandatsverhältnis
Rechtsgrundlage zur Verarbeitung der anfallenden personenbezogenen Daten ist der Mandatsvertrag (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO).
Es ist zu unterscheiden zwischen den Daten, die als Stammdaten des Mandanten verarbeitet werden und denen, die im Rahmen der Erbringung der Steuerberaterleistungen verarbeitet werden (z. B. Debitoren, Kreditoren oder Beschäftigte des Mandanten).
Der Steuerberater führt die im Steuerberatungsgesetz festgelegten Beratungsleistungen weisungsfrei und eigenverantwortlich aus.
Daher genügt es, wenn der Beratungsgegenstand, die Zweckbindung und der Verweis auf die berufsrechtlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen vereinbart werden.
Aus dem Berufsrecht oder Datenschutzrecht ergeben sich keine Formanforderungen an den Mandatsvertrag. Aus Gründen der Nachweisbarkeit empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung.
Auch im Hinblick auf das Datenschutzrecht sollte insbesondere der Beratungsgegenstand mit Bezeichnung von Art und Umfang der erbrachten Dienstleistung und durchzuführenden Tätigkeiten (Leistungszweck) vereinbart werden.
Fachleistung des Steuerberaters (keine Auftragsverarbeitung)
Die Leistung des Steuerberaters ist eine eigenverantwortlich erbrachte fachliche Beratung und ist somit keine Auftragsverarbeitung.
Dies gilt auch für die Lohn- und Gehaltsabrechnung, die der Steuerberater nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) eigenverantwortlich ausführt.
Ergebnis
Neben dem schriftlich abgeschlossenen Steuerberatungsvertrag sind keine weiteren Vereinbarungen aufgrund der neuen DSGVO zu schließen.
Der Steuerberater erbringt keine Leistungen im Rahmen der Auftragsverarbeitung.
Sie können sich also weiterhin, wie bisher auf die Diskretion und die gute fachliche Arbeit Ihres Steuerberaters verlassen.
Ihr Team der Rath & Köhler Steuerberatungsgesellschaft GmbH